
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund be-sonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauf-tragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitsgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Zielgruppe
Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, Fach-kräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Zudem sollte der Ausbildungsteilnehmer aufgrund seiner betrieblichen Erfahrung Grundkenntnisse in der Brandschutzorganisation haben.
Stellung im Betrieb
Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitsicher-heit unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt sein.
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Vorgaben der DGUV 205-003
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen.
* Der angegebene „Preis nach KOMPASS“ ist der Eigenanteil nach 90 % Förderung durch das ESF-Programm. Die Förderung muss vorab mit einer Anlaufstelle geklärt werden. Der Kurs ist zunächst komplett zu zahlen, die Rückerstattung erfolgt nach Einreichung aller Unterlagen.
Lehrgangsinhalte
Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/ Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Rechtliche Grundlagen – Verantwortung und Haftung
- Grundlagen zur Bestellung
- der Staatliche Arbeitsschutz, Behörden Versicherer
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildung von Mitarbeitern
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
Termine
Schulungsort Mülheim an der Ruhr
07.-09.05.2025 und 12.-15.05.2025 (Prüfungstag)
29.-31.10.2025 und 03.-06.11.2025 (Prüfungstag)
Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
- Schriftlicher Test
- In einer praktischen Übung wird der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und deren sicheren Handhabung praktisch geübt.
Abschluss
Fachkunde Brandschutzbeauftragter
Anerkannt bei der Architektenkammer NRW mit
40 Fortbildungspunkten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, Fach-kräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Zudem sollte der Ausbildungsteilnehmer aufgrund seiner betrieblichen Erfahrung Grundkenntnisse in der Brandschutzorganisation haben.
